Verwendete Daten
Grundlage der statistischen Auswertung sind zum einen Routinedaten, die Krankenhäuser und Arztpraxen den Krankenkassen übermitteln, um die Behandlung von Patientinnen und Patienten in Rechnung zu stellen. Zum anderen basiert die Auswertung auf Versichertenstammdaten, über die Krankenkassen ohnehin verfügen.
Im QSR-Verfahren werden Daten von AOK-Versicherten ausgewertet, die im Krankenhaus wegen ihrer Erkrankung behandelt oder operiert wurden. Diese Daten sind verschlüsselt und erlauben keinen Personenbezug.
Im QSR-Verfahren wird die Krankheitsgeschichte eines Falls bis zu einem Jahr nach der Erstoperation nachverfolgt. Treten also bei einem Patienten oder einer Patientin innerhalb eines Jahres nach der Entlassung ausgewiesene Komplikationen bzw. unerwünschte Folgeereignisse auf, so werden diese bei der Auswertung berücksichtigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person wieder in jenes Krankenhaus aufgenommen wird, in dem der erste Eingriff erfolgte oder in eine andere Klinik.
Weil die WIdO-Fachleute großen Wert auf die Verlässlichkeit der Ergebnisse legen, genügen ihnen die Daten nur einiger weniger Fälle nicht. Das QSR-Verfahren berücksichtigt bei den ausgewiesenen Krankheitsbildern jeweils nur Krankenhäuser, die innerhalb von drei Jahren mindestens 30 AOK-Versicherte mit dem betreffenden Krankheitsbild versorgt haben. Aktuell werden im AOK-Gesundheitsnavigator die Leistungsjahre 2020 bis 2022 für fünf Endoprothetik-Leistungsbereiche sowie für die Leistungsbereiche Blinddarmentfernung, Gallenblasenentfernung, Verschluss eines Leistenbruchs, Mandeloperation,Therapeutischer Herzkatheter (PCI) bei Patienten ohne Herzinfarkt, Kathetergestützte Aortenklappenimplantation, Operation bei gutartiger Prostatavergrößerung und Vollständige Prostataentfernung bei Prostatakrebs berichtet, wobei Komplikationen bzw. unerwünschte Folgeereignisse bis Ende 2023 berücksichtigt werden. Für den Knieprothesenwechsel (nicht bei Knochenbruch oder Infektion) werden fünf Leistungsjahre (2018 bis 2022) berichtet. Komplikationen bzw. unerwünschte Folgeereignisse werden wie in den übrigen genannten Leistungsbereichen bis Ende 2023 berücksichtigt.